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Spielbetrieb im Vereinslokal wieder gestartet

Die Vorstandschaft hat beschlossen, den Spielbetrieb ab 03. September unter Auflagen wieder zu starten.
Seit dem 23. August 2021 gilt nach der 25. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz ab einer Inzidenz von 35 die 3-G-Regel in Innenräumen.
Das bedeutet, wer nicht geimpft oder genesen ist, muss bei Aktivitäten in Innenräumen einen Test nachweisen. 
Die Testpflicht kann durch einen negativen Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, erbracht werden. Die Nachweise werden für Vereinsmitglieder beim ersten Zutritt einmal dokumentiert. Für Mitglieder und Gäste mit Testpflicht muss der Nachweis jedes Mal erbracht werden.
Kinder bis einschließlich 14 Jahre, Schülerinnen und Schüler sowie geimpfte Personen und genesene Personen (siehe „geimpfte Personen und genesene Personen“) sind von der Testpflicht ausgenommen. (jr)